Visum und Einreise für Pflege-Azubis
Alles zum D-Visum nach §16a AufenthG: Welche Dokumente du brauchst, wie lange das Verfahren dauert und wie du den Prozess beschleunigen kannst.
Für eine Pflegeausbildung in Deutschland benötigst du als Nicht-EU-Bürger ein nationales Visum (D-Visum) zum Zweck der Berufsausbildung nach §16a Aufenthaltsgesetz. Dieses Visum berechtigt dich zur Einreise und zum Beginn deiner Ausbildung in Deutschland.
Welches Visum brauche ich?
Für eine Berufsausbildung in Deutschland ist ein spezielles nationales Visum erforderlich.
D-Visum nach §16a AufenthG
Das D-Visum zum Zweck der Berufsausbildung nach §16a Aufenthaltsgesetz ist das richtige Visum für internationale Pflege-Azubis. Es wird bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland beantragt und gilt für die gesamte Dauer der Ausbildung. Nach der Einreise wird es in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
Erforderliche Dokumente für den Visumantrag
Stelle sicher, dass du alle Unterlagen vollständig und korrekt einreichst.
Dokumente für das D-Visum
- Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Ausbildungsbetrieb
- Schulplatz-Zusage einer Pflegefachschule
- Zeugnisanerkennung (gleichwertiger Schulabschluss)
- Sprachnachweis Deutsch B1 oder B2
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis (mind. 903 Euro/Monat)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland
- Ärztliches Attest (Gesundheitszeugnis)
Zeitplan & Wartezeiten
Von der Dokumentensammlung bis zur Einreise — plane ausreichend Zeit ein.
Dokumente sammeln
Sammle alle erforderlichen Unterlagen für den Visumantrag. Plane dafür 2–3 Monate ein, da Beglaubigungen und Übersetzungen Zeit benötigen.
Visumantrag stellen
Stelle den Antrag auf ein D-Visum zum Zweck der Berufsausbildung (§16a AufenthG) bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland.
Wartezeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6–7 Monate. Nutze diese Zeit, um deine Deutschkenntnisse weiter zu verbessern.
Visum erhalten
Nach positiver Prüfung erhältst du dein Visum. Prüfe alle Angaben sorgfältig und kläre offene Fragen mit der Botschaft.
Einreise nach Deutschland
Mit dem Visum reist du nach Deutschland ein. Seit 2023 ist eine Einreise bis zu 16 Wochen vor Ausbildungsbeginn möglich, um Vorbereitungskurse zu besuchen.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Über das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§81a AufenthG) kann dein zukünftiger Arbeitgeber das Visumverfahren auf 2–3 Monate verkürzen. Die Kosten von 411 Euro trägt in der Regel der Ausbildungsbetrieb. Frage deinen Arbeitgeber, ob er dieses Verfahren nutzen kann.
Nach der Einreise
Diese Schritte sind in den ersten Wochen nach deiner Ankunft in Deutschland wichtig.
Erste Schritte nach der Einreise
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (innerhalb von 2 Wochen)
- Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen
- Krankenversicherung abschließen oder aktivieren
- Bankkonto eröffnen
- Vorbereitungskurs starten
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